Gemeinschaft

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er ist Dienstgeber für alle Beschäftigten der Kirchengemeinde. Die Mitglieder des Verwaltungsrates beraten und beschließen in Personal-, Bau-, Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten - die Beschlüsse werden der bischöflichen Behörde zur Prüfung und Genehmigung eingereicht. Bei der Erfüllung und Erledigung der Aufgaben und Pflichten wird der Verwaltungsrat durch eine Rendantur (kirchliche Verwaltungsstelle des Bistums) beraten und unterstützt.

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer oder dem vom Bischöflichen Generalvikar mit der Leitung der Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde Beauftragten als Vorsitzendem und den gewählten Mitgliedern. Nach jeder Neuwahl wählt der Verwaltungsrat aus den gewählten Migliedern eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n, der den/die Vorsitzende/n bei Bedarf vertritt.

Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis 1.000 Katholiken vier Mitglieder, bis 5.000 Katholiken sechs Mitglieder, über 5.000 Katholiken acht Mitglieder. Während der Wahlperiode ausscheidende Mitglieder des Verwaltungsrates werden durch Nachwahl des Pfarrgemeinderates für den Rest der Amtszeit ersetzt. Eine mögliche Veränderung der Katholikenzahl während der Wahlperiode wird erst bei der nächsten Wahl berücksichtigt.
 
Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat. Das Vorschlagsrecht für die Kandidaten liegt bei den Mitgliedern der Kirchengemeinde. Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in der Kirchengemeinde hat und nach staatlichem Recht volljährig ist.
 
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Die Reihenfolge wird das erste Mal durch das Los bestimmt. Das Ausscheiden erfolgt immer mit dem Eintritt der Nachfolger. Für die ausscheidenden Mitglieder wählt der Pfarrgemeinderat neue Mitglieder. Die ausscheidenden Mitglieder sind wieder wählbar.
 
Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ist ein Ehrenamt. Es wird unentgeltlich ausgeübt. Die Mitglieder sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.

Mitglieder im Verwaltungsrat sind

Donata Gräfin v. Plettenberg (Vorsitzende)

Michael Zimmermann (Stellv. Vorsitzender)

Carsten Dilly

Ewald Eckart

Johannes Hautz

Frank Sondenheimer

Aktueller Pfarrbrief

 

Liebe Pfarrangehörige,

wenn Angehörige sterben, so kommt zur Trauer auch noch die Sorge um den Ablauf einer Beerdigung. Als Hilfestellung in dieser schweren Zeit soll Ihnen diese Liste dienen.

» Hilfestellung